Gaffen: Ein absolutes „NoGo“

Smartphone zeigt Bild eines Unfalls
Gaffen: Ein absolutes „NoGo“
Für ein Vergehen gibt es auf dem Fußballfeld die rote Karte. Abseits des Platzes gibt es für „Gaffer“ nicht nur die rote Karte, sondern in schwerwiegenden Fällen auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie anderen Personen helfen können und warum „Gaffer“ ein „NoGo“ sind.
KPB Kleve

In eine hilflose Situation können wir alle schnell kommen. Wir verunglücken mit dem Auto, stürzen mit dem E-Scooter oder erleiden in der Innenstadt einen gesundheitlichen Notfall. Auch in und um die Stadien der Fußballeuropameisterschaft 2024 in Deutschland kann es jederzeit zu Situationen kommen, in denen andere Personen unsere Unterstützung brauchen. Diese Unterstützung beginnt im „Kleinen“; wir zeigen einer anderen Person beispielsweise den Weg zu den Sitzplätzen im Stadion, und endet im „Großen“; zum Beispiel mit einer betrunkenen, hilflosen Person auf der Fanmeile. Nun gilt es zu handeln! 

Für „Gaffer“ drohen Geld- und Freiheitsstrafen

Wer einfach weiter geht, obwohl eine Person Hilfe benötigt, gafft, Bilder oder Videos der Person erstellt, macht alles falsch. Auf dem Spielfeld würde es dafür vom Schiedsrichter die rote Karte geben. Die Kolleginnen und Kollegen der Polizei NRW sowie der Rettungsdienste müssen an Einsatzorten leider vermehrt gaffende Personen feststellen. Auch die Polizei NRW zeigt „Gaffern“ die rote Karte und leitet bei verbotswidrigem Verhalten, beispielsweise durch das Behindern von Rettungsmaßnahmen, ein Ermittlungsverfahren ein. 

Grundlage dafür ist ein vom Bundesland Nordrhein-Westfalen initiierter Bundesratsbeschluss vom 2. März 2018. Der Beschluss hat den Anwendungsbereich des § 201a Strafgesetzbuch (StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, mit Blick auf „Gaffer“ an Unfallstellen auch auf verstorbene Personen erweitert. Seit dem 1. Januar 2021 ist zudem das Fotografieren und Filmen oder das Teilen von Bildaufnahmen, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellen, an Dritte strafbar. Gaffer müssen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. 

Der dreiminütige Social-Media-Film „Schaulustige - Sei kein Gaffer“ will ein Zeichen setzen gegen rücksichtslose „Gaffer“. Eine Gruppe junger Erwachsener fährt an einem Einsatz der Feuerwehr bei einem schweren Verkehrsunfall vorbei. Sie steigen aus, um sich den Unfall näher anzuschauen und Fotos zu machen, die sie anschließend im Internet posten. Sehen Sie hier was dann passiert. Auf die Fußballeuropameisterschaft 2024 in Deutschland angepassten Content finden Sie auf den Social-Media-Kanälen der Polizei NRW.

Es geht auch anders: Unterstützen und stolz auf sich selbst sein! 

Wer Zivilcourage zeigt, sich um die hilflose Person kümmert, seine Hilfe anbietet und im Ernstfall auch die Polizei sowie weitere Rettungskräfte informiert, macht alles richtig. Auch nach dem Eintreffen von Polizei und Rettungskräften kann man helfen: Lassen Sie die Einsatzkräfte ungestört arbeiten, bieten Sie bei Bedarf Ihre Hilfe an und erinnern Sie potenzielle „Gaffer“ daran, auf die Erstellung von Fotos und Videos aus Sensationsgier zu verzichten und stattdessen Zivilcourage zu zeigen. Echte Fans zeigen Respekt - auf und neben dem Platz! 

Fußballfan fotografiert eine hilflose Person
Bild

Gaffer bei Polizeieinsatz

KPB Düren

Wer gafft oder Bilder bzw. Videos von hilflosen Personen macht, kann sich strafbar machen. Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahren ist der § 201a Strafgesetzbuch (StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110