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Messenger-Betrug
Den Tatsachen ins Auge sehen – es ist nicht Ihr Verwandter, der da schreibt.
Der Enkeltrick ist vielen Menschen bekannt. Eine Variante dieser miesen Masche ist der Betrug über Messenger-Dienste, wie z. B. WhatsApp.
LKA NRW

Betrugsversuche via Messenger können jeden treffen, der diese Dienste in Anspruch nimmt. Unabhängig vom Alter ihrer Opfer, nutzen die Täterinnen und Täter das Vertrauensverhältnis aus, dass in der Regel zu Verwandten und Bekannten besteht. So finden sie einen Einstieg, um an Geld zu kommen.

Vorgehen der Trickbetrüger

Das Opfer erhält zunächst von einer unbekannten Telefonnummer eine Nachricht über den Messenger.

Der Inhalt dieser Nachricht lautet sinngemäß: „Hallo Mama, ich habe ein neues Handy. Bitte speichere die neue Nummer ab!“.

Der Kontakt über den Chat bleibt weiter bestehen – und das Opfer wird zeitnah darum gebeten, eine Überweisung für das angebliche Kind durchzuführen, da dieses aufgrund des neuen Handys nicht mehr über die Online-Banking Daten verfüge und die Überweisung nicht selbst ausführen könne. Das Versprechen: Das überwiesene Geld werde selbstverständlich zügig zurückgezahlt.

All das entspricht jedoch nicht der Wahrheit.

Bloß kein Geld überweisen

Ihr Geld sehen Sie bei dieser abgeänderten Variante des Enkeltricks natürlich nie wieder. Deshalb: Gehen Sie auf keinen Fall auf die Geldzahlungsforderungen der Trickbetrüger ein, die nun auch Messenger-Dienste nutzen.

Auf dieser Seite finden Sie (rechts) unseren Präventionshinweis zur Betrugsmasche via Messenger-Dienst. Er hält noch weitere wichtige Informationen für Sie bereit und kann heruntergeladen werden.

Weitere Hinweise für Ihren Schutz

Wenn Sie auf die beschriebene Weise von einer oder einem angeblich Bekannten oder Verwandten unter einer fremden Nummer kontaktiert werden: Fragen Sie zunächst unter den Ihnen zuvor bekannten Erreichbarkeiten persönlich nach, ob tatsächlich die Nummer gewechselt wurde. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nehmen Sie eine fremde Nummer also nicht sofort als Kontakt auf.

Schuld sind nur die Betrüger

Die Opfer dieser Betrugsmasche trifft keine Schuld. Schuld sind immer die Täterinnen und Täter. Sie nutzen gute Eigenschaften, wie Vertrauen und Hilfsbereitschaft, schamlos aus, um an Geld zu kommen.

Opfer haben auch keine Mitschuld. „Victim blaming“ (Opferbeschuldigung) oder Schuldumkehr spielen den Trickbetrügern in die Hände, da dies die unbegründete Scham der Opfer steigern kann. In der Folge trauen sich Betroffene nicht, über den Betrug zu sprechen und so andere davor zu warnen.

Sie sind bereits Opfer geworden

Erstatten Sie immer eine Strafanzeige. Nur so erhält die Polizei Kenntnis von der Straftat und kann die Täterinnen oder Täter verfolgen. Außerdem erhält sie dadurch Informationen zum Ausmaß des Deliktsfelds und kann Zusammenhänge herstellen und ggf. Tatserien erkennen.

Eine Anzeige können Sie persönlich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder online erstatten: https://internetwache.polizei.nrw/

Leisten Sie auf keinen Fall weitere Geldzahlungen.

Informieren Sie Ihr kontoführendes Geldinstitut, um Zahlungen anzuhalten oder rückgängig zu machen.

Hier erhalten Sie Hilfe

Als Opfer einer Straftat sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Sie werden durch zahlreiche Hilfs- und Beratungsangebote unterstützt, z. B. durch Gespräche oder Informationen zum Umgang mit den Behörden. Ggf. begleiten Sie die Mitarbeitenden zu Gerichten, Polizei, Rechtsanwälten und anderen Institutionen.

https://www.polizei-beratung.de/

https://weisser-ring.de/.

 

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