Ältere Menschen sind in der Kriminalstatistik die am wenigsten belastete Bevölkerungsgruppe, aber persönlich erlittene Kriminalität trifft sie besonders hart. Obwohl ältere Menschen ihren Alltag routiniert bewältigen, kann bei überraschenden und ungewöhnlichen Situationen schnell eine Überforderung eintreten. So werden sie leichte Opfer von Betrugsstraftaten, die von Tätern oder Tätergruppen, die sich speziell den älteren Menschen als Ziel ausgesucht haben, begangen werden. Dies wird seit geraumer Zeit von Tätern ausgenutzt, die sich als Polizeibeamter, Staatsanwalt oder als andere Amtsträger ausgeben. Die bei Lebensälteren noch häufig vorhandene Obrigkeitshörigkeit spielt den Tätern in die Karten.
Diese Täter manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen überzeugende Geschichten über tatsächlich geschehene oder geplante Straftaten erzählen und dem Angerufenen suggerieren, dass er demnächst auch persönlich davon betroffen sein könnte. Die angeblichen Polizisten bieten nun an, die Wertsachen des Angerufenen vorübergehend in ihre Obhut zu nehmen und sie so vor dem Verlust zu sichern. Auch mache man sich Sorgen um das Geld bei der Bank. Hier sei ein vermutlicher Betrüger tätig. Dies geschehe alles deshalb, weil der Name des Angerufenen auf einem Zettel eines festgenommen Mittäters gestanden habe. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch, sehr häufig zu abendlicher Stunde. Durch wiederkehrende Telefonate erhöhen die Täter den psychischen Druck auf ihre Opfer. Das zunächst höflich geführte Telefonat kann auch in einem dominierenden und aggressiven Ton enden. Dies geschieht so lange, bis der Angerufene dem Ansinnen der Täter entspricht und absprachegemäß seine Wertsachen zur Abholung durch einen weiteren angeblichen Polizisten bereitstellt.
Um die Legende des Polizisten zu untermauern verändern die Täter durch eine technische Manipulation das Display des Angerufenen. Hier erscheint die Rufnummer der örtlichen Polizei oder einer anderen amtlichen Institution. In den Telefonaten wird der spätere Geschädigte aufgefordert, mit keinem Menschen über die getroffenen Absprachen zu sprechen. Nur so sei der Erfolg der polizeilichen Maßnahme gesichert. Außerdem sei man verpflichtet, den polizeilichen Erfolg zu unterstützen. Ansonsten mache man sich wegen einer Strafvereitelung selber strafbar.
Deshalb:
- Erscheint in ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110), so handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. Legen Sie sofort auf.
- Gibt sich der Anrufer als Polizist aus, so lassen Sie sich den Namen und die Dienststelle nennen. Wichtig: Legen Sie auf oder beendet Sie das Telefonat mit der entsprechenden Tasten. Idealerweise wählen Sie mit einem anderen Telefon die 110 und informieren Sie die richtige Polizei.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. Die Polizei wird Sie nie auffordern, Wertsachen oder Geld auszuhändigen.
- Öffnen Sie nie einer unbekannten Person die Tür.
- Geben Sie keiner unbekannten Person Auskunft über ihr Vermögensverhältnisse und geben Sie keine Kontodaten preis.
Sollten Sie Opfer einer solchen Straftat geworden sein, dann scheuen Sie sich nicht, diese zur Anzeige zu bringen. Sie brauchen sich nicht dafür zu schämen, auf diesen Trick hereingefallen zu sein. Auch wenn Sie sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern können, ist es für die Polizei wichtig, soviel wie möglich über die Tatbegehungsweise zu erfahren, um andere Seniorinnen und Senioren schützen zu können. Die kostenlosen Broschüren „Im Alter sicher leben“ und „Gut beraten im hohen Alter“ sowie weitere Informationen und Hinweise zur Prävention erhalten Sie beim Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Hagener Polizei unter der Rufnummer (02331) 986 1528 oder 986 1535.