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Neuer Bußgeldkatalog
Mehr Schutz und höhere Strafen
Seit dem 09. November gilt der neue Bußgeldkatalog - Verkehrsverstöße kommen Sie nun deutlich teurer zu stehen. Um Proteste direkt einzufangen: Das Ziel der Verschärfungen ist, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und speziell Radfahrer und Fußgänger zu schützen. Denn jeder Verkehrsunfall und erst recht jeder Verkehrstote ist einer zu viel!

Seit dem 09. November gilt der neue Bußgeldkatalog - Verkehrsverstöße kommen Sie nun deutlich teurer zu stehen. Um Proteste direkt einzufangen: Das Ziel der Verschärfungen ist, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und speziell Radfahrer und Fußgänger zu schützen. Denn jeder Verkehrsunfall und erst recht jeder Verkehrstote ist einer zu viel!

Überhöhte Geschwindigkeit zählt zu den Hauptunfallursachen. Wer zu zügig unterwegs ist, gefährdet sich und andere und muss nun mit empfindlichen und hoffentlich abschreckenden Strafen rechnen. Wer Innerorts beispielsweise bis zu 10 km/h zu flott ist, zahlt mit 30 Euro ab heute doppelt so viel. Bei 16 bis 20 km/h zu schnell, muss mit 70 Euro tiefer in die Tasche gegriffen werden. Bei innerorts über 31 km/h und bis zu 40 km/h erhöhen sich die Kosten auf 260 Euro anstatt bislang 160 Euro.

Aber auch Falschparker werden mit einem höheren Bußgeld an die geltenden Regeln erinnert. Wer sein Fahrzeug auf Geh- oder Radwegen abstellt, unerlaubt auf Schutzstreifen hält oder in zweiter Reihe parkt, muss mit einer Strafe von bis zu 110 Euro rechnen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen droht sogar ein Punkt in Flensburg. Was bedeutet schwerwiegend? Wenn Sie durch das verbotswidrige Parken oder Halten andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden, wenn eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder Ihr Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

Wer unberechtigt auf einem ausgewiesenen schwerbehinderten Parkplatz steht, muss anstatt 35 Euro ab heute 55 Euro zahlen. Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten werden mit 100 Euro geahndet, genau wie die Behinderung von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen durch falsches Parken. Eine weitere Neuerung sind höhere Strafen für das Nichtbilden oder das Durchfahren von Rettungsgassen im Stau. Es droht nicht nur ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sondern auch ein vierwöchiges Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

Sie finden die Strafen zu hoch? Wenn Sie sich an die Regeln halten, wird auch kein Bußgeld fällig. Bedenken Sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr immer, dass es nicht nur um Ihre Sicherheit geht. Sie übernehmen auch gleichzeitig Verantwortung für andere. Seien Sie stets rücksichtsvoll und agieren Sie vorausschauend.

 

 

 

 

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