Der Publikumsverkehr der Waffenbehörde an der Jülicher Landstraße 178 in Neuss als Dienststelle der Kreisverwaltung findet weiterhin zu den üblichen Zeiten (dienstags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) statt. Für die An- und Abmeldung von Schusswaffen sowie die Abgabe von Anträgen etc. nutzen Sie bitte möglichst den Postweg oder geben Ihre Unterlagen an der Pforte ab. Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse (zum Beispiel Eintragungen in Waffenbesitzkarten) kann in der Regel nicht am selben Tag erfolgen, da meist noch eine Zuverlässigkeitsprüfung (die letzte Überprüfung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen) erforderlich ist. Ein Ausfüllen der Formulare vor Ort ist nicht möglich.
Ansonsten nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme via E-Mail (E-Mail-Adresse: ZA14.neuss [at] polizei.nrw.de (ZA14[dot]neuss[at]polizei[dot]nrw[dot]de)). Unter dieser Adresse können Sie auch Ihr Stammdatenblatt mit den für den Waffentransfer mit Waffenhändlern bzw. -herstellern erforderlichen NWR-IDs anfordern.
Schusswaffen
- Anzeige für erlaubnispflichtige Schusswaffen (§ 37a WaffG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz inklusive Merkblatt
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen mit Schusswaffen außerhalb einer Schießstätte (§ 10 Abs. 5 WaffG) inklusive Merkblatt
- Anzeige für deaktivierte Schusswaffen (§ 37d WaffG)
- Beleg über den vorübergehenden Verleih einer Waffe (§ 38 Abs. 1 Nr. 1f WaffG)
- Erklärung über den Verbleib von waffenrechtlichen Erlaubnissen
- Erklärung über den Verbleib von erlaubnispflichtigen Waffen
Erbfall
Kleiner Waffenschein
Europäischer Feuerwaffenpass
- Antrag Europäischer Feuerwaffenpass
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis / Zustimmung zum Verbringen von Waffen (EU-Ausland)
Vereine
- Antrag auf Erteilung einer Vereins-Waffenbesitzkarte (§ 10 Abs. 2 WaffG)
- Antrag auf Änderung einer Verantwortlichen Person in der Vereins-Waffenbesitzkarte
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 16 WaffG)
Schießstätten
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Errichtung, Benutzung und Änderung einer Schießstätte (§ 27 Abs. 1 WaffG)
- Anzeige über die Aufnahme und Beendigung des Betriebs einer ortsveränderlichen Schießstätte (§ 27 Abs. 1 Satz 6 WaffG)
- Verantwortliche Aufsichtsperson Anzeige nach § 10 Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV)
- Versicherungsnachweis für eine Erlaubnis zum Betrieb eines Schießstandes / einer Schießbude
- Informationen zum Betrieb und zur Überprüfung von Schießstätten (§§ 27, 27a WaffG)
- Informationen zu den Aufgaben der verantwortlichen Aufsichtspersonen in der Schießstätte
Merkblätter
- Informationen zum Nationalen Waffenregister-II (NWR-II)
- Datenschutzhinweise der Waffenbehörde KPB Rhein-Kreis Neuss
- FAQ Schlüsselaufbewahrung